Betrieblich

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine zusätzliche Rente über die Arbeitsstelle. Seit 2002 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine bAV. Sie kann klassisch oder als Entgeltumwandlung finanziert werden. Zweiteres ist für den Arbeitnehmer meist sinnvoller.

  • Bei der Entgeltumwandlung finanziert der Arbeitnehmer seine Versorgung mit einem Teil seines Bruttoeinkommens, dabei spart er Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung.
  • In der klassischen Variante finanziert der Arbeitnehmer die bAV beispielsweise über eingesparte Lohnnebenkosten. Mischformen mit der Entgeltumwandlung sind möglich.
  • Man unterscheidet zwischen folgenden Formen: Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Direktzusage und Pensionsfonds.

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