Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Tagessatz für jeden Pflegetag. Oft reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus.  Durch den Abschuss einer solchen inzwischen staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung besteht jedoch die Möglichkeit, sich selbst und auch eventuelle unterhaltspflichtige Angehörige vor diesem Eigenanteil zu schützen.

  • Die Versicherung kann grundsätzlich für jeden abgeschlossen werden, der noch keine Pflegeleistung bezogen hat.
  • Es ist möglich, einen staatlichen Zuschuss zu erhalten („Pflege-Bahr-Tarife“).
  • Für die staatliche Förderung von 5 Euro monatlich/60 Euro jährlich ist ein monatlicher Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro nötig.
  • Die Leistungen erhalten Sie während der gesamten Dauer der Pflegebedürftigkeit.
  • Die Leistungen sind unabhängig von der Art der Pflege (Zu Hause, stationär etc.).

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