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Oft kommt uns beim Blick auf die monatliche Lohn-, oder Gehaltsabrechnung der Gedanke, wie schön es wäre, wenn wir unser Bruttoeinkommen zur Verfügung hätten. Zumindest, wenn es um unsere Altersvorsorge geht ist das teilweise möglich! Bei der betrieblichen Altersvorsorge (z. B. Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung) verzichtet der Staat, bis zu einem aktuellen Jahresbeitrag von 2.640 Euro bzw. 220 Euro pro Monat, komplett auf Steuer und Sozialversicherung, das heißt, der Arbeitnehmer kann vom Brutto sparen! In vielen Fällen erhält der bAV Sparer für jeden Euro an Eigenbeitrag noch einmal einen Euro vom Staat. Aufgrund der Tatsache, dass jeder einbezahlte Euro zum Ablauf garantiert sein muss, hat der Sparer bereits eine Verdoppelung seines Eigenbeitrages sicher.
Wussten Sie, dass alle Arbeitnehmer seit 2002 sogar einen Rechtsanspruch darauf haben? Haben Sie diesen Anspruch schon geltend gemacht? Wir helfen Ihnen gerne dabei. Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin mit einem unserer Berater vor Ort. |







