Freitag, 18. Mai 2012
ascent AG
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Basisrente / Rürup-Rente

Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 haben auch Selbstständige durch die Rürup-Rente oder auch Basisrente genannt die Möglichkeit, sich in Form von Steuerrückerstattungen Zuschüsse vom Staat zu holen, um sich dadurch eine vernünftige Altersvorsorge aufzubauen. Aber das heißt nicht, wie oft geglaubt, dass diese Sparform nur für Selbstständige möglich ist oder eventuell für Angestellte keinen Sinn macht.

Seit dem 01.01.2005 können Angestellte sogar ihre gesetzlichen Beiträge zur Rentenversicherung von der Steuer absetzen. Beginnend mit 60 %, jedes Jahr um 2 % ansteigend, erhöht sich dieser Steuervorteil Jahr für Jahr bis 2025 und gilt gleichermaßen für die Beiträge einer Rürup-Rente. In der Summe kann jeder Alleinstehende den Steuervorteil bis zu einem Beitrag von 20.000 Euro pro Jahr ausschöpfen. Bei Verheirateten das Doppelte. Die meisten Sparer haben tatsächlich die Möglichkeit, sich OHNE eigenen Aufwand und somit nur aus den gesetzlichen Ersparnissen eine stattliche Zusatzrente aufzubauen.

Beispiel

Ein 30-jähriger Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahr kann im Durchschnitt jeden Monat knapp 60 Euro, nur durch die Ersparnis aus dem Alterseinkünftegesetz 2005, ohne Eigenbeitrag, in eine Basis Rente investieren.

Legt er den daraus resultierenden, zusätzlichen Steuervorteil mit an, sind es sogar über 80 Euro im Durchschnitt.

Geschenktes Geld!


Wer möchte, kann auch hier eine günstige Beitragsgarantie einbauen. Da unser Rentensystem auch im Bereich der Erwerbsminderung durch private Vorsorge wie Berufs-, oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen unterstützt werden muss, können diese Zusatzbausteine mit denselben steuerlichen Vorteilen in eine Basisrente integriert werden.

Sie möchten wissen, wie viel Geld Ihnen der Staat zur Verfügung stellt und suchen dafür ein renditestarkes Produkt? Dann vereinbaren Sie doch einen persönlichen Beratungstermin mit einem unserer Berater vor Ort.