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Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 haben auch Selbstständige durch die Rürup-Rente oder auch Basisrente genannt die Möglichkeit, sich in Form von Steuerrückerstattungen Zuschüsse vom Staat zu holen, um sich dadurch eine vernünftige Altersvorsorge aufzubauen. Aber das heißt nicht, wie oft geglaubt, dass diese Sparform nur für Selbstständige möglich ist oder eventuell für Angestellte keinen Sinn macht. Seit dem 01.01.2005 können Angestellte sogar ihre gesetzlichen Beiträge zur Rentenversicherung von der Steuer absetzen. Beginnend mit 60 %, jedes Jahr um 2 % ansteigend, erhöht sich dieser Steuervorteil Jahr für Jahr bis 2025 und gilt gleichermaßen für die Beiträge einer Rürup-Rente. In der Summe kann jeder Alleinstehende den Steuervorteil bis zu einem Beitrag von 20.000 Euro pro Jahr ausschöpfen. Bei Verheirateten das Doppelte. Die meisten Sparer haben tatsächlich die Möglichkeit, sich OHNE eigenen Aufwand und somit nur aus den gesetzlichen Ersparnissen eine stattliche Zusatzrente aufzubauen.
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