Freitag, 18. Mai 2012
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Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach dem sogenannten Solidaritätsprinzip – Einer für Alle – Alle für Einen. Auf dieser Grundlage wurde auch der derzeit gültige Einheitsbeitragssatz von 15,5 % eingeführt.

Mit der Gesetzgebung vom 01.04.2007 stellt die gesetzliche Krankenkasse nun eine Pflichtversicherung für jeden in Deutschland lebenden Bürger dar. Unter Umständen ergibt sich jedoch die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung zu wählen.

Zu den Hauptaufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zählen

  • die Gesundheit zu erhalten
  • die Gesundheit zu verbessern und wieder herzustellen
  • Krankheiten zu verhüten (Prävention)
  • Rehabilitation von Krankheiten

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach denen im Sozialgesetzbuch V festgehaltenen Richtlinien und Grundlagen und können nur durch individuelle Satzungsregelungen der einzelnen Krankenkassen verbessert werden.

In dem Portfolio unserer Produktpartner finden sich auch einige gesetzliche Krankenkassen. Wenn Sie sich und Ihre Familie also nicht privat krankenversichern können, sprechen Sie uns trotzdem an! Gemeinsam finden wir die für Sie optimale Lösung!

Sie möchten für sich und Ihre Familie die optimale Krankenversicherung? Dann vereinbaren Sie doch einen persönlichen Termin mit einem unserer Berater vor Ort.