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Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der Versicherte in gar keinem Beruf mehr tätig sein kann, also zu 100 Prozent invalide ist. Seine berufliche Qualifikation, Erfahrung und bisherige Lebensstellung oder die Arbeitsmarktlage sind ohne Belang. Die Versicherung zahlt also erst im schlimmsten Fall. Das ist ein geringerer Schutz als ihn die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet. Diese leistet bereits, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent außerstande ist, in seinem zuletzt aus geübten Beruf weiterzuarbeiten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in jedem Fall die erste Wahl. Doch viele bekommen diese Versicherung z. B. wegen Vorerkrankungen gar nicht und brauchen trotzdem einen Invaliditätsschutz. Diejenigen, die einen Beruf mit starker körperlicher Beanspruchung tätig sind, können sich die Beiträge für eine BU-Versicherung meistens nicht leisten, da die Gesellschaften für ihren Beruf deutlich mehr verlangen muss. Manche Tätigkeiten können risikobedingt überhaupt nicht BU versichert werden. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet in diesen Fällen einen Basisschutz und ist preiswerter als eine vergleichbare Versicherung, die bei Berufsunfähigkeit leistet. Auch für Personen mit erheblichen Vorerkrankungen gibt es Lösungen.
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