Freitag, 18. Mai 2012
ascent AG
PDF Druckbutton anzeigen? E-Mail

Dienstunfähigkeitsabsicherung

Was versteht man unter Dienstunfähigkeit?

Bestimmte Berufsgruppen, wie z. B. Verwaltungsbeamte, Finanzbeamte, Telekombeamte, Postbeamte, Zollbeamte, Polizeibeamte (auch Bundespolizei), Lehrer (verbeamtet), Feuerwehrbeamte, Richter und Staatsanwälte aber auch Soldaten (Zeitsoldaten und Berufssoldaten) können dienstunfähig werden.

Das bedeutet, wenn ein Beamter oder Soldat auf Grund eine körperlichen und /oder geistigen Schwäche und / oder wegen eines Gebrechens nicht mehr in der Lage ist dem Dienstherrn zu dienen bzw. für den Dienstherrn seine Pflichten zu erfüllen (Dienstunfähigkeit wird im § 44 Bundesbeamtengesetz BBG geregelt).

Wird ein Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt, so erhält er Leistungen durch den Dienstherrn (Staat). Die Dienstunfähigkeitsrente richtet sich nach der Zeit wie lange er dem Staat gedient hat, aber auch bei Beamte, welche sehr lange im Dienst waren, entsteht bei einer Dienstunfähigkeit eine erhebliche Versorgungslücke.

Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit oder Beamte auf Widerruf haben überhaupt keinen Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung eignet sich perfekt zur Schließung der Versorgungslücken.

Für Dienstanfänger gibt es spezielle Tarife, welche Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit bzw. Beamte auf Widerruf in der Zeit bis zur vollständigen Verbeamtung höher absichern.

Wir verfügen über eine spezielle Beratungssoftware für die Berechnung der exakten Versorgungslücke, sowie über die passenden Tarife zur Lückenschließung.

Wollen Sie Ihre Versorgungslücken schließen? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit einem unserer Berater vor Ort.